Es gibt wohl kaum Themen die so Mythenumrankt sind wie das der MPU.
Von klein auf wird uns suggeriert die MPU sei ein reiner "Idiotentest". Es erscheint fast so als sei das Durchfallen durch die MPU unmöglich. Von diesem Gedanken sollten Sie sich verabschieden!
Vergessen sie also Gerüchte, die von unlösbaren Geschicklichkeitstests oder dergleichen berichten.
Ihr erster Schritt zur Bewältigung der MPU ist, folglich sich einzugestehen, dass Sie sich auf die MPU vorbereiten müssen. Sicher haben Sie in Ihren Leben schon die eine oder andere Prüfung hinter sich gebracht. Sehen Sie die Aufgabe Ihre Fahrelaubnis zurückzuerlangen also ebenfalls als Prüfung an, die der intensiven Vorbereitung bedarf. Ohne Vorbereitung bei der MPU zu erscheinen dürfte in aller Regel wenig erfolgversprechend sein.
Bei der Information und Vorbereitung sind wir Ihnen gerne behilflich. Insbesonde möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Maßnahmen sie schnellstmöglich ergreifen sollten. Diesbezüglich kann ich Ihnen zunächst die weiteren Artikel ans Herz legen.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
A. Allgemeine Informationen
Die sogenannte "Medizinisch psychologische Untersuchung" findet Ihre Rechtsgrundlage in der Fahrerlaubnisverordnung und spielt eine Rolle, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ hat.
Die Gründe zur mangelnden Eignung ergeben sich nach der Fahrerlaubnisverordnung in der Regel aus den nachfolgenden Gründen:
- Körperliche Eignungsmängel (z.B. stark eingeschränktes Sehvermögen)
- Geisitige Eignungsmängel (z.B. psychische Erkrankung)
- Altersbedingte Eignungsmängel
- Charakterliche Eignungsmängel (z.B. erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriten)
- Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
- Alkoholkonsum
- Betäubungsmittelkonsum
- Arzneimittelkonsum
In der Praxis dürften die häufigsten Fälle in Zusammenhang mit der "charakterlichen Eignung" sowie mit dem Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln stehen. Bei Letzteren dürfte der Konsum von Cannabis im Vordergrund stehen.
I. Vorrang medizinischer Gutachten
Die psychologische Begutachtung eines Vekehrsteilnehmers stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen dar. Daher geht der psychologischen Begutachtung die medizinische Begutachtung vor, sofern abzusehen ist, dass durch ein medizinisches Gutachten die Frage der Fahreignung hinreichend geklärt werden kann. Nur, wenn von vornherein absehbar ist, dass eine fachärztliche Untersuchung allein nicht ausreichend ist, oder die Eignung im Rahmen eines fachärztlichen Gutachtens nicht abschließend geklärt werden konnte, ist eine MPU anzuordnen.
II. Wer ist Auftraggeber des Gutachtens?
Es liegt zunächst nahe zu vermuten, dass die Fahrelaubnisbehörde die Begutachtung des Betroffenen veranlasst. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Fahrerlaubnisbehörde sich lediglich an den Betroffenen mit der Anordnung wendet ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.
Daher besteht keinerlei Rechtsbeziehung zwischen der Fahrerlaubnisbehörde und der Begutachtungsstelle bzw. dem entsprechenden Gutachter. Alleiniger Auftraggeber sind Sie als Betroffener. Zwischen dem Betroffenen und der Begutachtungsstelle wird ein Werkvertrag geschlossen. Daraus folgt auch, dass die Wahl der Begutachtungsstelle ausschließlich beim Betroffenem liegt. Dies hat für den Betroffenen den entscheidenden Vorteil, dass er nicht zu befürchten braucht, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine für den Betroffenen nachteilige Stelle aussucht.
III. Sollte eine Begutachtung in Auftrag gegeben werden, wenn von vornherein zu erwarten ist, dass dieses negativ ausfällt?
Der Gedanke sich einer Begutachtung zu entziehen mag - wenn eine positive Begutachtung unwahrscheinlich erscheint - zunächst verlockend erscheinen. Diesbzgl. sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Fahrerlaubnisbehörde keineswegs dazu verpflichtet ist keine Rückschlüsse aus dem fehlenden Gutachten zu ziehen. Vielmehr dürfte zu erwarten sein, dass die Faherlaubnisbehörde davon ausgeht, dass der Betroffene ihm bekannte Mängel verbergen will, um eine negative Gutachterentscheidung zu vermeiden. In diesem Fall kann sogar eine sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt sein.